Testament

Ihr Nachlass für die Mission

Ihre Ansprechpartner zu
Testament & Nachlass

Pastor Dr. Michael Kißkalt
Generalsekretär

Telefon: 033234 74-441
E-Mail: mkisskalt@ebm-international.org

Michael Fischbeck
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit & Fundraising

Telefon: 033234 74-455
E-Mail: mfischbeck@ebm-international.org

Hoffnung über das Lebensende hinweg

Mit Ihrem Erbe oder Nachlass bleibende Spuren hinterlassen

In unseren weltweiten Projekten möchten wir Gottes verändernde Liebe teilen, damit Menschen in Hoffnung leben.

Gemeinsam bringen wir dafür das Evangelium zu den Menschen - in Wort und Tat.

Wenn Ihnen dieser missionarische Dienst an den Menschen am Herzen liegt, dann können Sie mir Ihrem Nachlass oder Ihrem Erbe bleibende Hoffnung schenken - sogar über das Lebensende hinaus.

Ob in der Gemeindegründung oder theologischen Ausbildung, in der Arbeit mit Kindern, medizinischer Versorgung oder Ernährungssicherheit: Ihre Gabe schenkt Menschen praktische Hilfe, neue Lebensperspektiven und Hoffnung im Glauben an Jesus Christus.

Wie gestaltet man sein Testament?

Wenn Sie sich mit Ihrem letzten Willen und der Gestaltung Ihres Testaments befassen, kann die Erstellung einer Vorlage hilfreich sein. Dafür können Sie unser Service-Tool nutzen. Sprechen Sie uns bei Fragen an - vertraulich und unverbindlich. Gemeinsam können wir überlegen, wie Ihr Engagement für die Weltmission bleibende Spuren des Segens hinterlassen kann.

Ihre Testamentsvorlage erstellen

Die Missionsarbeit von EBM INTERNATIONAL in Ihrem Nachlass berücksichtigen

Mit dem kostenlosen Tool unseres externen Partners können Sie Ihren letzten Willen erstellen und dabei verfügen, dass auch die Missionsarbeit von EBM INTERNATIONAL berücksichtigt wird.

Hier klicken und Ihre Testamentsvorlage erstellen

Ihr Testament in wenigen Schritten: So geht es

Von der Vorlage zu einem rechtsgültigen Testament

  1. Erstellen Sie mit obigem Tool eine Testamentsvorlage. Sie können dort die Menschen, die Ihnen am Herzen liegen und auch EBM INTERNATIONAL bedenken.
  2. Schreiben Sie die Testamentsvorlage von Hand ab und fügen Sie Datum und Unterschrift hinzu.
  3. Hinterlegen Sie das Testament bei einer Person Ihres Vertrauens, idealerweise bei einem Notar oder beim Nachlassgericht (Amtsgericht).

Häufige Fragen

  • Ist die hier erstellte Testamentsvorlage verbindlich?

    Nein - Sie erstellen lediglich eine Vorlage. Sie können bereits in der Erstellung Anpassungen vornehmen, Pflichtanteile berechnen oder Menschen und Organisationen berücksichtigen. Rechtsgültig wird die Vorlage erst, nachdem Sie sie per Hand abgeschrieben, datiert und unterschrieben haben. Sie haben auch bei diesem Schritt alle Entscheidungsfreiheit, Anpassungen vorzunehmen. Wir empfehlen, ggf. einen Rechtsanwalt oder Notar hinzuzuziehen.

  • Fallen für EBM INTERNATIONAL Kosten an?

    Nein - EBM INTERNATIONAL ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts von der Erbschaftssteuer befreit. Der von Ihnen verfügte Nachlass fördert direkt die Missionsarbeit.

    Tipp: Der Einsatz eines Nachlassverwalters oder Testamentsvollstreckers erleichtert es Organisationen wie EBM INTERNATIONAL, das Erbe oder den Nachlass effizient der Mission zugute kommen zu lassen.

  • Kann ich ein bestimmtes Projekt oder Land fördern?

    Ja, aber das bedeutet eventuell Einschränkungen. Da zwischen der Erstellung eines Testaments und der Eröffnung manchmal Jahrzehnte vergehen, empfehlen wir eine möglichst allgemeine Verfügung. Denn einzelne Projekte könnten unter Umständen beendet sein. Sofern Sie einen konkreten Wunsch mit Ihrem Nachlass verbinden, können Sie beispielsweise einen Arbeitsschwerpunkt oder einen Kontinent angeben: Evangelisation in Lateinamerika, Bildungsprojekte in Afrika, Kinderprojekte in Indien etc.

  • Ich brauche weitere Beratung - wer kann mir helfen?

    Als Missionsgesellschaft dürfen wir Sie nicht beraten, wenn es um die konkrete Regelung Ihres letzten Willens geht. Wir empfehlen daher, fachkundige Hilfe bei einen Rechtsanwalt oder Notar zu suchen. Dies ist gerade bei komplexen Familienverhältnissen oder Sachverhalten hilfreich.

    Wenn Sie zu unserer Missionsarbeit Fragen haben, beispielsweise welche Schwerpunkte Sie fördern können, kontaktieren Sie uns gerne.

  • Besteht die Möglichkeit, Ihre Stiftung zu bedenken?

    Ja: Neben EBM INTERNATIONAL als Körperschaft des öffentlichen Rechts gibt es die EBM-Stiftung zur Förderung weltmissionarischer Arbeit. Auch diese Stiftung kann in Ihrem Testament bedacht werden: Spenden an die Stiftung helfen sofort – Zustiftungen stärken dauerhaft das Fundament unserer Missionsarbeit.

    Sie können die EBM-Stiftung als alternative oder zusätzliche Institution in Ihrem Testament bedenken:

    EBM-Stiftung zur Förderung weltmissionarischer Arbeit
    Gottfried-Wilhelm-Lehmann-Str. 4
    14641 Wustermark

Weiterführende Informationen

Über den Oncken Verlag / Blessings4you ist ein Vorsorge-Ordner erhältlich, der hilfreiche Infos und Formulare enthält:
ISBN 978-3-87939-018-2, 30 Euro.
Er ist hier online bestellbar.

Beim Thema „Patientenverfügung“ beraten und helfen auch Hausarztpraxen.

Die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. informiert auf ihrer Webseite ausführlich über Rechtsfragen und bietet die Broschüre „Erbrecht verständlich“ zum kostenlosen Download an.